Finanzierung
Der Bedarfssatz pro Tag beträgt 222,50 €. Einen großen Teil davon (90 %) übernehmen die Kranken- und Pflegekassen (§ 39a SGB V/§ 43 SGB XI) mit einem Betrag in Höhe von 200,25 €. Die verbleibenden 22,25 € (10 %) bringt das Hospiz selbst auf. Hier sind wir auf Unterstützung durch Spenden und die Mitarbeit durch Ehrenamtliche angewiesen und dankbar für jede finanzielle Unterstützung.